1. Setzt der versicherungsvetragliche Anspruch auf Leistung eine vollständige sach- und fachgerechte Reparatur eines Vorschadens voraus, muss dies durch den Versicherungsnehmer belegt werden.
2. Es besteht kein Anspruch auf mehrfache Nachbesichtigungen durch einen von der Beklagten beauftragten Sachverständigen, wenn der Versicherungsnehmer keine Rechung vorlegt, die eine solche Reparatur bestätigt und der durch den Versicherer beauftragte Sachverständiger eine sach- und fachgerechte Reparatur nicht bestätigen konnte.
3. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB stellt dies nicht dar.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl, Berlin
corinna.carl@bld.de
Kein Anspruch auf mehrfache Besichtigung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen des Versicherers zum bedingungsgemäßen Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur eines Vorschadens
AG Schöneberg, Urteil vom 20.7.2023 - 9 C 135/21 (nicht rechtskräftig)