Rechnet der Geschädigte fiktiv auf Gutachtenbasis den Wiederbeschaffungsaufwand eines Tesla ab, der über eine kostenfreie Lademöglichkeit an Tankstellen verfügte, kann er daneben nicht den konkreten Schaden eines Verlustes der kostenfreien Lademöglichkeit geltend machen.
Ansprechpartnerin
RAin Runa Stopp, Berlin
runa.stopp@bld.de
Kein Ersatz des Verlusts der kostenfreien Lademöglichkeit eines Tesla neben dem Wiederbeschaffungsaufwand
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.7.2022 - I-1 U 109/21