Ein gekipptes Fenster allein genügt nicht als geeignete Einbruchsspur, da dies keinen Rückschluss auf ein gewaltsames Eindringen zulässt, sodass verbleibende Zweifel hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes einer Entwendung zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Kein Rückschluss auf gewaltsames Eindringen durch gekipptes Fenster
LG Dortmund, Urteil vom 18.1.2022 - 2 O 93/20 (nicht rechtskräftig)