Es begegnet keinen rechtliche Bedenken, dass das Wiederaufleben einer Krankentagegeldversicherung, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld als große Anwartschaft bestanden hat, davon abhängig gemacht wird, dass der Wegfall des Anwartschaftsgrunds innerhalb von drei Monaten geltend gemacht wird. Nur dann kann die Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgeführt werden. Die tarifliche Klausel ist wirksam, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot und stellt auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.
Ansprechpartner
RA Michael Rauscher, München
michael.rauscher@bld.de