Der Umstand, dass der Sachverständige für Prämienanpassungen anderer Versicherer verantwortlich war, die ebenfalls gerichtlich angegriffen werden, lässt nicht den Schluss zu, dass der Sachverständige hinsichtlich der zu prüfenden Prämienanpassungen eines anderen Versicherer befangen ist.
Ansprechpartnerin
RAin Karin Henke, Frankfurt/M.
karin.henke@bld.de
Keine Befangenheit des Sachverständigen wegen Beteiligung an Prämienanpassungen anderer Versicherer
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 26.6.2023 - 7 W 6/23 (nicht rechtskräftig)