In der Vollkaskoversicherung kann der Bundesanteil des sog. Umweltbonus (nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen) – anders als der Herstelleranteil – nicht als „orts- und marktüblicher Nachlass“ von der Neupreisentschädigung in Abzug gebracht werden.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl, Berlin
corinna.carl@bld.de
Keine Berücksichtigung des Umweltbonus bei der Neupreisentschädigung in der Vollkaskoversicherung
OLG Hamm, Urteil vom 10.4.2024 - 20 U 99/23