1. Eine Elektrotherapie inklusive Biofeedbacktraining ist nicht erstattungsfähig, wenn die Bedingungen sowohl die Heilmittel als auch den Kreis der Behandler abschließend aufzählen, die Therapie jedoch selbstständig durch den Versicherungsnehmer zu Hause durchgeführt wurde.
2. Eine solche Klausel mit abschließender Aufzählung der Heilmittel und der Behandler ist nicht überraschend, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot und stellt auch keine unangemessene Benachteiligung dar.
Ansprechpartner
RA Stephan Hütt, Köln
stephan.huett@bld.de
Keine Erstattungsfähigkeit einer zu Hause durchgeführten Elektrotherapie
BGH, Beschluss vom 22.5.2024 - IV ZR 216/23