Aus den „Erläuterungen zum Deckungsumfang der Betriebsschließungsversicherung“ sowie einem Hinweisblatt „Betriebsschließungsversicherung für Gastronomiebetriebe“ folgt kein anderes Auslegungsergebnis der Versicherungsbedingungen. Denn die dort enthaltende Beschreibung des Versicherungsschutzes enthält keine gegenüber den Versicherungsbedingungen vorrangige Regelung der Leistungspflicht.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Keine Erweiterung des Deckungsschutzes durch Formulierungen in Erläuterungen und Hinweisblatt
BGH, Beschluss vom 18.5.2022 - IV ZR 243/21