De Betriebsgefahr eines PKW tritt vollständig hinter dem Verschulden eines Fußgängers, der plötzlich die Straße betritt, zurück. Ein Fußgänger darf die Fahrbahn nur betreten, wenn er sich zuvor vergewissert hat, dass er keinem Fahrzeug in den Weg tritt.
Ansprechpartner
RA Cornelius Maria Thora, Frankfurt/M.
cornelius.thora@bld.de
Keine Haftung aus Betriebsgefahr bei Kollision zwischen sorgfaltswidrig die Fahrbahn betretendem Fußgänger und Pkw
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 2.11.2023 - 22 U 20/23