Eine an § 81 VVG angelehnte leasingvertragliche Haftungsfreistellung des Leasingnehmers für unfallbedingte Schäden an dem geleasten Kraftfahrzeug (hier: BB-Kaskoschutz) gilt dann nicht, wenn dieser den Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke herbeigeführt hat.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl, Berlin
corinna.carl@bld.de
Keine leasingvertragliche Freistellung bei Herbeiführung des Schadens infolge Alkoholgenusses
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.1.2023 - 4 U 140/21