Die Kosten für die behandlung mit einer sog. INUSpherese-Behandlungen insbesondere zur Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung sind nicht erstattungsfähig. Dabei handelt es sich um Apherese-Behandlungen ("Blutwäsche"). Nach sachverständiger Überprüfung waren die Behandlungen nicht medizinisch notwendig, zumal auch nach Beleuchtung verschiedenster (potentieller) Indikationen und insbesondere auch unter Berücksichtigung des Vortrags zum Bestehen einer Post-Covid-Erkrankung, keine Therapieempfehlung für die klinische Praxis zum Zeitpunkt der Behandlungen erkennbar war.
Ansprechpartnerin
RAin Anne Middel, Köln
anne.middel@bld.de
Keine medizinische Notwendigkeit einer INUSpherese-Behandlung bei Long Covid
LG Darmstadt, Urteil vom 20.10.2023 - 4 O 204/21 (nicht rechtskräftig)