Nimmt der Krankenversicherer nicht am Klinikcard-Verfahren teil, so ist eine Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen unmittelbar ihm gegenüber nicht möglich und er ist nicht passivlegitimiert.
Ansprechpartnerin
RAin Anne Middel, Köln
anne.middel@bld.de
Keine Passivlegitimation des nicht am Klinikcard-Verfahren teilnehmenden Versicherers
AG Coburg, Urteil vom 4.7.2023 – 12 C 978/23