1. Den Anwalt trifft keine Pflicht, ohne konkreten Anlass Nachforschungen anzustellen, ob der ihm geschilderte Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß ist.
2. Eine Streitverkündung ist unzulässig, wenn unklar ist, welche Person der richtige Vertragspartner des Klägers ist und dieser im Verhältnis zu jedem der in Betracht kommenden Vertragspartner beweispflichtig ist.
Ansprechpartner
RA Cornelius Maria Thora, Frankfurt/M.
cornelius.thora@bld.de
Keine Pflicht zu Nachforschungen über geschilderten Sachverhalt ohne konkreten Anlass
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.5.2023 - 12 U 201/22