1. Eine Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks erfordert die Ansammlung von Wasser außerhalb der Bebauung und das Eindringen des Wassers in das Gebäude.
2. Keine Überflutung liegt danach vor, wenn das Wasser über eine abfallende Straße auf das Haus zuströmt und in das Haus eindringt, soweit sich das Wasser nicht auf dem Grundstück sammelt.
3. Der Überschwemmungsbegriff aus der Kfz-Kaskoversicherung ist nicht auf die Wohngebäudeversicherung übertragbar.
Ansprechpartner
RA Dr. Florian Höld, Köln
florian.hoeld@bld.de
Keine Überschwemmung bei sturzbachartigem Eindringen des Wassers ohne Wasseransammlung
LG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2023 - 9 O 199/22