1. Eine Klausel, nach der die Übernahme veterinärmedizinisch notwendiger Heilbehandlungskosten spätestens mit Vertragsende endet, ist keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
2. Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Übernahme der außerhalb der Vertragslaufzeit entstehenden Heilbehandlungskosten.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Keine unangemessene Benachteiligung wegen Beschränkung der Leistungspflicht auf Versicherungslaufzeit
AG Eschweiler, Urteil vom 3.12.2024 - 27 C 3/24 (nicht rechtskräftig)