Die Kosten einer später zurückgenommenen sofortigen Beschwerde werden dem Beschwerdeführer nicht auferlegt, wenn die Abgabe an das OLG nur wegen eines Gehörsverstoßes des LG (Nichtabhilfeentscheidung vor der angekündigten Beschwerdebegründung) erfolgt ist.
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RA Cornelius Maria Thora
Kosten einer später zurückgenommenen sofortigen Beschwerde
OLG Bamberg, Beschluss vom 22.1.2025 - 4 W 1/25 e