Wird ein Aufhebungsvertrag aufgrund bestehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit abgeschlossen, ist die Voraussetzung einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder die Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung nicht erfüllt.
Ansprechpartnerin
RAin Anne Middel, Köln
anne.middel@bld.de
In Verindung stehende Entscheidungen
AG Gifhorn, Urteil vom 18.9.2024 - 33 C 107/24
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist keine Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Aufhebung im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung
LG Hildesheim, Beschluss vom 3.1.2025 - 3 S 4/24