1. Eine Leistenhernien-Operation kann ambulant durchgeführt werden. Sofern im Operationsbericht und in der Pflegedokumentation ein völlig unkomplizierter Verlauf mit auch postoperativ beschwerdefreiem Patienten dokumentiert ist, besteht keine Indikation zur stationären Behandlung.
2. Der behandelnde Arzt ist hinsichtlich der behaupteten Indikation einer stationären Behandlung nicht als Zeuge zu vernehmen. Die Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlungsmaßnahme ist eine durch einen Sachverständigen vorzunehmende Beurteilung und einem Zeugenbeweis nicht zugänglich. Denn die Frage der medizinischen Notwendigkeit ist eine Bewertung, die durch einen Sachverständigen überprüft werden muss, und keine Tatsache, die dem Zeugenbeweis zugänglich ist (OLG Koblenz NJW-RR 2010, 41).
Ansprechpartnerin
RAin Anne Middel, Köln
anne.middel@bld.de
Leistenhernien-Operation kann ambulant durchgeführt werden
AG Darmstadt, Urteil vom 13.11.2023 - 310 C 130/22 (nicht rechtskräftig)