Ein Versicherungsnehmer verletzt seine vertragliche Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts bereits dann, wenn er die genaue Bestimmung des Blutalkohols z.B. durch behaupteten Nachtrunk erschwert. Die Obliegenheit, eine einwandfreie BAK-Bestimmung zu ermöglichen, wirkt sich als Reflex auch auf das Aufklärungsinteresse des Kaskoversicherers aus.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl, Berlin
corinna.carl@bld.de
Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei behauptetem Nachtrunk
OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.2.2022 - 11 U 176/20