Das isolierte Bestreiten der Limiteirung nach § 155 VAG ist nach der Entscheidung des BGH vom 20.3.2024 - IV ZR 68/22 von vornherein nicht dazu geeignet, die Rechtmäßigkeit der Anpassungen in Frage zu stellen. Allenfalls kann der Versicherungsnehmer einen von ihm darzulegenden und zu beweisenden Anspruch auf (weitere) Limitierung haben.
Ansprechpartnerin
RAin Sabine Krapf, Köln
sabine.krapf@bld.de
Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Beitragsanpassungen in materieller Hinsicht wird nicht durch isoliertes Bestreiten der Limitierungsmittelverwendung in Frage gestellt
LG Hamburg, Urteil vom 26.4.2024 - 337 O 203/23 (nicht rechtskräftig)