Die Frage, ob dem Treuhänder im Anschluss an die Entscheidung des Versicherers zur Beitragsanpassung die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind und ob der Treuhänder auf der Grundlage der – vollständig oder nicht – vorgelegten Unterlagen seine tatsächlich erteilte Zustimmung hätte erteilen dürfen, betrifft nicht die Frage der Wirksamkeit der Beitragsanpassung, sondern ist Teil der aufsichtsrechtlichen Aufgaben des Treuhänders. Diese zu überprüfen ist aber nicht Sache der Zivilgerichte, sondern der Aufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
RA Stephan Hütt, Köln
stephan.huett@bld.de
In Verbindung stehende Entscheidungen
OLG Bremen, Beschluss vom 28.3.2023 - 3 U 26/22
OLG Hamm, Beschluss vom 12.5.2023 - I-20 U 7/23 (nicht rechtskräftig)
OLG Dresden, Urteil vom 21.3.2023 - 6 U 2383/22
Überprüfung der Vollständigkeit von dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist nicht Aufgabe der Zivilgerichte
OLG Köln, Urteil vom 10.2.2023 - 20 U 355/22