Umfasst das Mandat die vollständige rechtliche Begleitung der Transaktion (hier: Beteiligung an einer Gesellschaft) einschließlich der Durchführung der Legal Due Diligence und Erstellung eines Due Diligence Reports, muss der Rechtsanwalt in dem Due Diligence Report weder einen Risikohinweis im Hinblick auf ein vorgesehenes Erfolgshonorar vornehmen noch im Rahmen der durchgeführten Legal Due Diligence und der sonstigen Transaktionsberatung auf andere Weise darauf hinweisen.
Anmerkung
Das OLG Frannkfurt/M. hat die gegen diese Entscheidung gerichtete Berufung zurückgewiesen.
Ansprechpartner
RA Cornelius Maria Thora, Frankfurt/M.
cornelius.thora@bld.de
Umfang der Prüfpflicht im Rahmen einer Due Diligence
LG Frankfurt/M., Urteil vom 25.3.2022 - 2-10 O 450/20