Sind im Rahmen einer Tierkrankenversicherung die Kosten für eine Kastration ausgeschlossen, so können auch keine Kosten für eine damit im Zusammenhang stehende Voruntersuchung geltend gemacht werden.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Umfang des Ausschlusses für Kosten einer Tierkastration
AG Kreuzberg, Urteil vom 1.2.2023 – 11 C 217/22