1. Der Vergleich eines Versicherungnehmers über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, mit dem alle Ansprüche gegenüber dem Fahrer, dessen Versicherung und alle mithaftenden Personen abgegolten sein sollen, verstößt gegen das Aufgabeverbot des § 86 Abs. 2 VVG. Damit ist ein Anspruchsübergang auf den Vollkaskoversicherer ausgeschlossen.
2. Der Vergleichsschluss verstößt damit gegen das Aufgabeverbot des § 86 Abs. 2 VVG und führt zur Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers. Es spielt keine Rolle, ob der Vollkaskoversicherer an dem Vergleich beteiligt gewesen ist.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl, Berlin
corinna.carl@bld.de
Verstoß gegen das Aufgabeverbot durch einen Vergleich
AG Mitte, Urteil vom 21.2.2023 - 107 C 160/22 V (nicht rechtskräftig)