1. Die „Vollständigkeit“ der Treuhänderunterlagen als solche ist keine Tatbestandsvoraussetzung der materiellen Beitragsanpassung.
2. Alleiniger Maßstab für die gerichtliche Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angegriffenen Prämienanpassungen ist, ob die Prämienanpassung nach aktuariellen Grundsätzen als mit den bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang stehend anzusehen ist (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.3.2023 – 8 U 3056/22). Die gerichtliche Überprüfung dieser Frage kann regelmäßig nur mit Hilfe eines Sachverständigen erfolgen.
Ansprechpartner
RA Stephan Hütt, Köln
stephan.huett@bld.de
In Verbindung stehende Entscheidungen
OLG Hamm, Beschluss vom 12.5.2023 - I-20 U 7/23 (nicht rechtskräftig)
OLG Köln, Urteil vom 10.2.2023 - 20 U 355/22
OLG Dresden, Urteil vom 21.3.2023 - 6 U 2383/22
Vollständigkeit der Treuhänderunterlagen ist keine Tatbestandsvoraussetzung der materiellen Wirksamkeit der Beitragsanpassung
OLG Bremen, Beschluss vom 28.3.2023 - 3 U 26/22