Ein vorvertraglich eingetretener Versicherungsfall liegt auch dann vor, wenn bei einem behandlungsbedürftigen Bruxismus die konkrete Indikation zur zahnprothetischen Behandlung erst zu einem späteren Schädigungszeitpunkt der Zähne nach Vertragsbeginn gegeben ist.
Anmerkung
Maßgeblich für die Feststellung des KG, dass ein vorvertraglich eingetretener Versicherungsfall vorgelegen hat, war der Umstand, dass die vorvertraglich bestandene Grunderkrankung in Form eines Bruxismus durchgängig behandlungsbedürftig gewesen ist. Hiervon ging der Senat aus, da insoweit eine Schienentherapie angewandt wurde und der Sitz der Schiene regelmäßig kontrolliert werden musste. Der Umstand, dass die konkrete Indikation zur zahnprothetischen Behandlung erst später eingetreten ist, war aus Sicht des Senats unerheblich, da ein Ursachenzusammenhang zwischen dem behandlungsbedürftigen Zähneknirschen und dem die konkrete Behandlung erforderlich machenden Verlust an Zahnsubstanz bestand.
Ansprechpartner
RA Oliver Tammer, Frankfurt/M.
oliver.tammer@bld.de
Vorvertraglich eingetretener Versicherungsfall bei behandlungsbedürftigem Bruxismus (mit BLD-Anmerkung)
KG, Beschluss vom 26.1.2024 - 6 U 28/23