1. Befindet sich nach einer Extremwetterlage Wasser im Kellerraum eines Wohnhauses, deutet dies nicht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäße Überschwemmung auf dem Grundstück hin.
2. Ansteigendes Grundwasser, welches nicht an die Erdoberfläche gelangt, stellt keine bedingungsgemäße Überschwemmung dar.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Wasser im Keller nach einer Extremwetterlage spricht nicht für bedingungsgemäße Überschwemmung auf dem Grundstück
LG Hagen, Urteil vom 6.3.2024 – 10 O 98/23 (nicht rechtskräftig)