Die den räumlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes regelnden Klauseln sind wirksam. Durch sie wird der Versicherungsnehmer weder unangemessen benachteiligt im Sinne des § 307 BGB noch verstoßen diese gegen europarechtliche Vorgaben.
Ansprechpartner
RA Jan Holger Göbel, Köln
jan.goebel@bld.de
Wirksamkeit der Klausel über die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Deutschland
OLG Frankfurt/M., Urteil vom 6.12.2023 - 14 U 195/23