1. Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers einer Verkehrshaftungsversicherung, Subunternehmer unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszusuchen und zu überwachen, ist wirksam. Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers einer solchen Versicherung, also insbesondere eines Spediteurs oder Frachtführers, der mit der Versicherung die sich aus seiner Obhutshaftung und der Haftung für qualifiziertes Verschulden im Rahmen des HGB, der CMR und anderen transportrechtlichen Regelungen ergebenden Risiken absichern will, und der auch eine Einstandsverpflichtung für "seine Leute" und deren Verschulden hat, ist die Klausel weder intransparent noch ansonsten bedenklich.
2. Beauftragt der Versicherungsnehmer einen "Phantomfrachtführer", der sich ihm merkwürdig zeitnah zu der Absage eines Transports durch einen bekannten Frachtführers für dieselbe Destination andient, dann handelt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig, wenn er an diesen Frachtführer den Auftrag vergibt, nachdem er sich übliche Unterlagen - Firmenbriefbogen. CMR-Lizenz, Versicherungsnachweis etc. - hat schicken lassen als PDF-Dateien, diese Unterlagen aber aufgrund verwendeter fremder Sprache nicht verstehen kann und nur meint, diese ähnelten solchen, die früher bereits von seriösen Frachtführern zur Verfügung gestellt worden seien, und keinen genauen Abgleich der Kommunikationsdaten der andienenden Personen mit denen des vorhandenen echten Frachtführers, dessen "Hülle" sich die Täter bedienen, vornimmt, und deswegen nicht wahrnehmen kann, dass Unterschiede bestehen, die auf Betrug hinweisen. Ist deswegen auf Rechtsfolgenseite eine Anspruchskürzung bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit als Rechtsfolge vereinbart, so erscheint eine Kürzung des Anspruchs um 30 % angemessen, weil insbesondere die sehr hohe kriminelle Energie des "Phantomfrachtführers" zu berücksichtigen ist, und dem Bemühen des Versicherungsnehmers, sich jedenfalls entsprechend allgemeiner Empfehlungen sorgfältig zu verhalten, entgegengestellt werden muss.
Ansprechpartner
RA Jochen Boettge, München
jochen.boettge@bld.de
Wirksamkeit der Obliegenheit zur sorgfältigen Auswahl eines Unterfrachtführers / Kürzung des Anspruchs wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bei Beauftragung eines "Phantomfrachtführers"
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.4.2024 - I-18 U 212/22 (nicht rechtskräftig)