Der Fachbereich Arzthaftung wird von den beiden Partnern Bernd Schwarze und Cornelius Thora geleitet. Mehr als 10 Anwälte bieten vornehmlich Versicherungen, Krankenhäusern, Ärzten und Hebammen eine anerkannt hochwertige Prozessvertretung an allen deutschen Gerichten an oder sind bereits vorgerichtlich für unsere Mandanten tätig. Dabei verfügt das Team über die rechtliche Expertise hinaus auch über die notwendigen medizinischen Kenntnisse, um Risiken bewerten zu können und Ansprüche erfolgreich abzuwehren.
Unsere Experten sind neben der Arzt-, Krankenhaus- und Pflegheimhaftung ebenso auf die Abwehr strafrechtlich relevanter Vorwürfe spezialisiert. Neben der Verteidigung einzelner beschuldigter Ärzte und sonstiger Funktionsträger übernehmen unsere Rechtsanwälte in großen Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte auch die Koordination der Verteidigertätigkeit. Unser Team vertritt im Auftrag zahlreicher Arzthaftungsversicherer Ärzte und Zahnärzte und wird von einer Vielzahl von Krankenhäusern und Pflegeheimen direkt mandatiert.
Neben der zivilrechtlichen Haftung haben unsere Anwälte langjährige Erfahrung in der strafrechtlichen Vertretung von Ärzten, Pflegekräften und Funktionsträgern von Gesundheitsdienstleistern. Auf Wunsch übernehmen wir die Beratung oder Verteidigung in allen Abschnitten des Strafverfahrens und arbeiten vertrauensvoll mit zahlreichen Kooperationspartnern zusammen. Unseren Mandanten kommt dabei die langjährige medizinische Perspektive zu Gute, die unsere Anwälte in Zivil- und Strafverfahren einnehmen.
Die WirtschaftsWoche empfiehlt BLD im „Medizinrecht“ als bundesweite „TOP Kanzlei 2022 für die Beratung und Vertretung von Ärzten, Kliniken und Versicherern.