Tobias Matz ist Rechtsanwalt und Partner am Standort Köln und Leiter des Fachbereichs Gewerbe- und Privathaftpflicht. Fachlich hat er sich auf das Haftungsrecht, hier insbesondere auf Personenschäden, der Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sowie die Tierhalterhaftung spezialisiert. Als langjähriger Prozessanwalt mit umfassender Kenntnis der Gerichte profitieren unsere Mandanten im Rahmen seiner souveränen Prozessführung von realistischen Risikoeinschätzungen, dem Blick für das wirtschaftlich Vernünftige und einer durchweg klaren Kommunikation. Tobias Matz vertritt im Bereich der Gewerbehaftpflicht laufend zahlreiche Unternehmen aus dem Groß- und Einzelhandel umfassend bei der Abwehr von Sach- und Personenschäden.
Tobias Matz ist Mitglied des Beratungsteams „Staats- und Amtshaftung“, das juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ihren Eigenbetrieben und Mitarbeitern außergerichtlich zur Seite steht und in allen Belangen des Haftpflichtrechts berät. Der besondere Fokus der Service Line liegt auf der Abwehr von Schadensersatzansprüchen in Amtshaftungsprozessen.