Ulrich Ruchatz ist Partner bei BLD im Fachbereich Financial Lines am Standort Köln. Er ist Fachanwalt sowohl für Handels- und Gesellschaftsrecht als auch für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er hat sich auf D&O-Versicherung und Organhaftung insbesondere mit gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen und im Bereich der Finanzdienstleistungen spezialisiert. In hochkomplexen Sachverhalten mit unterschiedlichen Interessenvertretern schätzen unsere Mandanten seine vorausschauende Mandatsführung, die wirtschaftliche Risiken stets im Blick behält. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit verschiedenen D&O-Versicherern kennt Ulrich Ruchatz die Anforderungen und internen Abläufe der Unternehmen, so dass er gezielt beim Reporting, der Risikobewertung und anderen internen Abläufen unterstützen kann. In jüngster Vergangenheit hat er einen großen deutschen D&O-Versicherer unter anderem im Zusammenhang mit einem internationalen Korruptionsskandal im Anlagenbau und ein internationales Versicherungskonsortium bei der Insolvenz einer internationalen Bank an der Schnittstelle von Bank-, Insolvenz und Versicherungsrecht beraten.
Ulrich Ruchatz, LL.M. Oec.
2001 – 2008
Studium und Referendariat in Köln
2008 – 2009
Graduierung zum Magister des Wirtschaftsrechts (LL.M. oec.),
Universität zu Köln
bis Ende 2010
Tätigkeit bei einer Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht
seit 2011
Rechtsanwalt bei BLD
seit 2018
Partner bei BLD
Ulrich Ruchatz, LL.M. Oec.
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Theodor-Heuss-Ring 13-15
50668 Köln
Tel +49 221 944027-891
- Gesellschaftsrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V.
- Bankrechtliche Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e. V.
- „Schaden bei Dienstleistungsverträgen, sorgfältige Prüfung bei Entlastungsbeschlüssen; zugleich Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2019 – 17 U 22/18, GmbHR 2021, 30“
- Präklusionswirkung, Entlastungsbeschluss und Wissenszurechnung, zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 19.2.2017 – 28 U 35/15, GmbHR 2017, 358
- Präventive Dokumentationsobliegenheiten von Gesellschaftsorganen zur Minimierung von Haftungsrisiken und Beweisschwierigkeiten, zusammen mit RA Bastian Finkel, BB 2017, 519 ff.
- Praxisprobleme der Entlastung des Geschäftsführers bei bestehendem D&O-Versicherungsschutz, GmbHR 2016, 681 ff.
- Auskunftspflichten der Aktiengesellschaft bei Organhaftungsverfahren im Verhältnis zum Anspruchsgegner und gegenüber dem D&O-Versicherer, AG 2015, 1 ff.
- „Aktuelle Entwicklungen in der Organhaftung“, Inhouse-Schulung bei einem Versicherer, 02.03.2017
- „Aktuelle Entwicklungen in der Organhaftung“, Inhouse-Schulung bei einem Versicherer, 26.05.2016
- "Deckungsrechtliche Aspekte der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz", Fachanwaltsfortbildung Versicherungsrecht, 28.11.2015
- "Pflichten und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers". Inhouse-Schulung bei einem Versicherer, 27.08.2015
- "Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz", Inhouse-Schulung bei einem Versicherer, 30.04.2015
Auszeichnungen
"Im Segment Produkthaftung oft empfohlen ("absolut zielführende Vorgehensweise", Mandant)"
JUVE (2024/25)