Ärzte und Krankenhausträger haften bei Verstößen gegen den medizinischen Standard und Pflichten im Zusammenhang mit Behandlung, Diagnose und Patientenaufklärung. Die Krankenhaus- und Arzthaftung zählt zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei im Haftungsrecht. Als Versicherer werden Sie von uns in allen Haftungsangelegenheiten vertreten. Das gilt auch im Ausland, insbesondere in den USA, wo wir seit vielen Jahren mit erfahrenen Partnern unseres Kanzleiverbunds Legalign Global kooperieren.
Bei Inanspruchnahme aus fehlerhafter Behandlung übernehmen wir für Sie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Wir erledigen auf Ihren Wunsch die gesamte außergerichtliche Schadenbearbeitung und wickeln die Regresse ab.
Unseren Mandanten aus der Versicherungswirtschaft können wir darüber hinaus Inhouse-Schulungen zu allen rechtlichen Fragen der Schadenabwicklung anbieten.
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