Im Segment der Bau- und Architektenhaftpflicht können Sie als Versicherer auf die vieljährige Erfahrung unserer Kanzlei bauen. Sie gründet auf der kompetenten Begleitung zahlreicher Zivilprozesse, Schieds- und Schlichtungsverfahren, darunter auch Verfahren zu großen Bauprojekten mit einer Vielzahl an Beteiligten.
Unsere Anwälte wehren vor allem Haftungsansprüche gegen die versicherten Architekten, Sonderfachleute und Bauunternehmen ab – mittelbar für Sie als Versicherer, aber auch unmittelbar für die betroffenen Unternehmen im Einverständnis des Versicherers. Dabei profitieren Sie auch von unserer ausgeprägten Fachkenntnis in bautechnischen Fragen, die wir durch unsere regelmäßigen Austausch mit technischen Sachverständigen aufbauen konnten. Sie können uns selbstverständlich auch in Schadenfällen mandatieren, die noch nicht im Prozess sind – was immer häufiger praktiziert wird. Unser spezialisiertes Anwaltsteam setzt auf seine Strategie, im Gespräch mit den Beteiligten eine wirtschaftliche Lösung zu finden, die kostenaufwändige und langwierige Rechtsstreite bestenfalls verhindert.
Wenn es um die Abwehr von Personenschaden-Regressansprüchen bei Arbeitsunfällen am Bau geht, können Sie der empirisch gesicherten Kompetenz unserer Anwälte vertrauen. Sie bezieht sich auf die außergerichtliche Bearbeitung als auch die gerichtliche Vertretung sowohl in zivilrechtlichen als auch sozialgerichtlichen Verfahren.
Abgerundet wird das umfassende Angebot für Sie als Versicherer in dem Geschäftsfeld durch die hohe Kompetenz in deckungsrechtlichen Fragen. Insoweit dürften wir als Kanzlei eine führende Position in Deutschland haben. Auch hier können wir die Versicherer außergerichtlich beraten und in Zivilprozessen vertreten.
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