Das Versicherungsaufsichtsrecht nimmt eine herausragende Bedeutung in der beratenden und forensischen Tätigkeit von BLD ein. Auf dem Gebiet des Versicherungsaufsichtsrecht bieten wir u.a. die folgenden Dienstleistungen an:
- Beratung bei der Gründung von Erst- oder Rückversicherern, bei Spartenerweiterungen und der Internationalisierung des Geschäftsbetriebs
- Begutachtung aufsichtsrechtlicher Fragestellungen sowohl für unternehmensinterne Entscheidungen oder zu Sachverhalten, die Gegenstand aufsichtsbehördlicher Prüfung sind; bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten gerne unmittelbar oder mittelbar bei der Korrespondenz mit der Aufsicht.
- Aufsichtsrechtliche Begleitung von Transaktionen wie Bestandsübertragungen oder Unternehmenskäufe/-verkäufe
- Aufsichtsrechtliche Beratung bei der Entwicklung neuer Produkte und der damit verbundenen Frage der Spartenzuordnung
- Versicherungsunternehmensrechtliche Beratung etwa bei Satzungsänderungen, bei der Durchführung von Mitglieder- oder Mitgliedervertreterversammlungen im VVaG oder bei Aufsichtsratssitzungen; bei der Ressortverteilung oder bei der Aufbau- und Ablauforganisation von Schlüsselfunktionen
- Führen von Verwaltungsverfahren oder eines späteren etwaigen Verwaltungsgerichtsverfahrens, sollte sich im Dialog mit der BaFin für das Unternehmen keine zufriedenstellende Lösung abzeichnen
- Beratung bei Outsourcing-Vorgängen (aufsichtsrechtliche Einordnung, Gestaltung der Ausgliederungsverträge)
- Vorbereitung der Kommunikation mit dem Gesetzgeber hinsichtlich anstehender Gesetzgebungsmaßnahmen. Hier bringen wir unsere praktischen Erfahrungen ein und ergänzen unser Dienstleistungsangebot somit um eine rechtsgestalterische Komponente
- Kommunikation mit Behörden auf europäischer Ebene (EU-Kommission und European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA) spielt bei unserer Beratung eine bedeutende Rolle, etwa bei Produktinterventionen im grenzüberschreitenden Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten
- Sanierungsberatung: Gerne unterstützen wir – bei Bedarf auch interdisziplinär mit aktuariellen Kooperationspartnern und Wirtschaftsprüfern – bei der Sanierung von Versicherern im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld (aufsichtsrechtliche Konzepte zur Sanierungsplanung, bei der Generierung von Fremd- und Eigenkapital, bei solvabiltätseffizienten Bestandsmaßnahmen, usw.)
Ihr Partner auch für das Auslandsgeschäft
Wir schöpfen aus Erfahrung, wenn es um grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr und die Kommunikation Ihres Unternehmens mit den ausländischen Aufsichtsbehörden geht. Bei grenzüberschreitenden Bestandsübertragungen sowie dem Marktneueintritt von deutschen Versicherern im Ausland oder von ausländischen Versicherern in Deutschland können wir Sie kompetent beraten. Das kann auch als Dienstleister neben dem Dienstleister sein, den Sie in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht beauftragen.
Nicht nur für Versicherer
Unsere aufsichtsrechtliche Tätigkeit umfasst sowohl den Erst- als auch den Rückversicherungsbereich. Wir beraten aber auch Unternehmen, die nicht aus der Versicherungsbranche stammen, etwa im Hinblick auf die Versicherungsaufsichtsrechtskonformität neuer Produktideen und der damit im Zusammenhang stehenden Vertriebsstrategien.