Zahlreiche rechtliche, zum Teil hochkomplexe Vorgaben und Vorschriften sind von Versicherern einzuhalten. Deren Einhaltung ist von Ihnen auch zu überwachen. Rechtsverstöße gehen mit Haftungs- und Reputationsschäden einher. Dank unserer jahrzehntelangen, alle sich einem Versicherer stellenden Rechtsfragen umfassenden Beratungstätigkeit kennen wir Ihre spezifischen Herausforderungen – gerade auch im sensiblen Feld der Compliance.
Durch das Zusammenspiel gesellschaftsrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen wird die Situation für Versicherer noch deutlich komplexer. Insoweit ist es für Ihr Unternehmen wichtig, ein effizientes wie effektives System zu etablieren, das die Vorgaben umsetzt und deren Einhaltung kontrolliert.
Die persönlichen und fachlichen Anforderungen an alle Verantwortlichen im Unternehmen wachsen. Neben der Geschäftsleitung und den unmittelbar in der Compliance-Funktion tätigen Personen ist es auch der Aufsichtsrat, der hier in den Blick genommen werden muss. Das Gremium muss die Geschäftsleitung bei der organisatorischen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben überwachen und beraten sowie dabei neue Aufgabenbereiche identifizieren, organisieren und auf ihre rechtskonforme Anwendung kontrollieren. Das Risiko- und Qualitätsmanagement, die Anforderungen an den Aufsichtsrat, das Kartellrecht, IT- und Datenschutz, Vergütungssysteme (insbesondere des Vorstandes) sowie Geldwäsche- und Terrorismusprävention, aber auch zunehmend die Frage nach der angemessenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfragen und -risiken spielen dabei für alle Beteiligten eine maßgebliche Rolle.
Wir unterstützen Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen projektbezogen oder auch auf dauerhafter Basis. Als Berater stehen Ihnen spezialisierte Anwälte zur Verfügung, um Risiken zu analysieren und durch ein sachgerechtes Risikomanagement signifikant zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines Compliance-Systems, definieren für Sie Berichtslinien und Zuständigkeiten und helfen Ihnen dabei, die Anforderungen an Gesetzeskonformität in Ihren Geschäftsgrundsätzen zu verankern (Code of Conduct und Corporate Governance).
Zu unserem Portfolio zählen im Bereich Compliance folgende Leistungen:
- Bereitstellung einer „Benchmark“ eigener Konzepte, eigener Systeme oder auch Richtlinien
- Beratungs-Controlling der bereits etablierten Strukturen, Richtlinien, insbesondere auch zu den Anforderungen durch Solvency II)
- Übernahme einzelner oder aller Compliance-Aufgaben als externer Compliance-Beauftragter
- Compliance-Training wahlweise per E-Learning, Schulungen, „Face-to-face“ oder sonstige Gesprächsstrategien
- Schulung von Aufsichtsräten zur Verfügung durch spezialisierte Anwälte
- Gutachterliche Bewertung spezieller Compliance-Themen