Das Datenschutzrecht hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Hinzu kommt eine Fülle von nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) höchstrichterlich unbeantworteten Rechtsfragen, die in Praxis und Literatur mit zunehmender Heftigkeit diskutiert werden. Weiter ist mit zunehmender Häufigkeit zu beobachten, dass tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen bemüht werden, um wirtschaftliche Vorteile zu erreichen oder den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu einem gewünschten Verhalten zu motivieren.
Folglich gilt es, Ihre datenschutzrechtliche Infrastruktur stets auf dem aktuellen Stand zu halten, namentlich neue Rechtsprechung und aufsichtsbehördliche Vorgaben zu berücksichtigen, um einerseits den Belangen des Datenschutzes Rechnung zu tragen und andererseits vorhandene Wertungsspielräume des Verantwortlichen effektiv zu nutzen.
In der Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern oder auch bei entsprechenden Konzernstrukturen benötigen Sie zusätzliche datenschutzrechtliche Lösungen, die vor allem rechtssicher und praktikabel sein müssen. Schließlich zählt der sachgerechte Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen zu einem der Kernbereiche Ihrer Corporate Governance.
Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen seit vielen Jahren als Partner und berät sie gezielt zu ihren spezifischen datenschutzrechtlichen „Problemzonen“. Wir können Ihnen Lösungen präsentieren, die sowohl Ihren unternehmerischen Zielen als auch den spezifischen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen kompetent und ganzheitlich: ob beim Umsetzen datenschutzrechtlicher Vorgaben, im Verhandeln mit den zuständigen Aufsichtsbehörden oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unser Portfolio an Beratungsleistungen umfasst vor allem folgende Segmente:
- Rechtliche Bewertung und Unterstützung beim Ausgestalten von Daten-verarbeitungsvorgängen im Unternehmen sowie im Vertrieb (zum Beispiel Nutzen von Kundendatenbanken oder Telematik-Anwendungen)
- Prüfen und Erstellen rechtssicherer und praxisgerechter Einwilligungsklauseln
- Erstellung und/oder Überprüfung der grundlegenden Datenschutzdokumentationen (z.B. Löschkonzepte) sowie etwaiger Konzepte im Umgang mit den Betroffenenrechten (z.B. Auskunftsrechte)
- Entwurf von Risikoszenarien bei Verlust oder Zugriff auf geschützte personenbezogene Daten
- Außergerichtliche und gerichtliche Begleitung im Fall von „Datenpannen“ und sonstigen Störfällen mit datenschutzrechtlichem Bezug
Mit Vorträgen und Publikationen begleiten wir für Sie die aktuellen Entwicklungen und Themen in Rechtsprechung und Literatur und informieren Sie über laufende Gesetzgebungsverfahren.