Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich bei der eigenen Organisation eines Versicherers als auch bei konzernweiten Sachverhalten. Bei M&A-Transaktionen stellen sich für die beteiligten Unternehmen und Investoren zahlreiche weitere gesellschafts- und versicherungsaufsichtsrechtliche Fragen, bei denen die vieljährige Erfahrung und Kompetenz von BLD als versicherungsrechtliche Spezialkanzlei eine gesellschaftsrechtliche Beratung sinnvoll ermöglicht oder eine vorhandene Beratung gut ergänzen kann.
Einbringen können wir unsere versicherungsaufsichtsrechtliche Expertise zum Beispiel
- bei dem Aufbau der eigenen Unternehmensorganisation und dem Zusammenspiel der Organe auf Unternehmens- und Konzernebene
- bei der Verschmelzung zweier Versicherer
- bei der Übertragung von Versicherungsbeständen
- bei Umstrukturierungen im Versicherungskonzern
- bei Übertragungen von bedeutenden Beteiligungen an Versicherern im In- und Ausland.
Unser erfahrenes Anwaltsteam begleitet und unterstützt Unternehmen und Investoren allein oder in Kooperation mit Aktuaren, Wirtschaftsprüfern oder größeren Anwaltskanzleien. Aus einem reichhaltigen Erfahrungsfundus können wir insbesondere auch bei Transaktionen unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseite (VVaG) schöpfen.
Bei diesen Transaktionen vertreten wir eine Reihe in- und ausländischer Versicherer in allen Bereichen der Versicherungsbranche. Unser Portfolio an Leistungen zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben umfasst zum Beispiel
- die Bearbeitung, Erstellung und Prüfung von Geschäftsbereichen in den Unternehmensorganen
- die Bearbeitung, Erstellung und Prüfung von Vergütungsfragen von Organmitgliedern
- die Bearbeitung, Erstellung und Prüfung sämtlicher organisatorischer Maßnahmen einschließlich der Einbindung externer Dienstleister im Rahmen eines Outsourcings
- die Bearbeitung, Erstellung und Prüfung von Bestandsübertragungsverträgen aus versicherungsaufsichtsrechtlicher Sicht
- die Prüfung versicherungsaufsichtsrechtlicher Fragen bei umwandlungsrechtlichen Vorgängen
- die Prüfung versicherungsaufsichtsrechtlicher und vertriebsrechtlicher Fragen, wenn Umstrukturierungen im Konzern den Vertrieb der Versicherungsprodukte betreffen
- die Prüfung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei Umstrukturierungen im Konzern
- die Diligence-Prüfungen in Bezug auf versicherungsvertrags- und vertriebsrechtliche Risiken, die dem betroffenen Bestand immanent sind.