Insolvenzen und Zwangsvollstreckungen bringen gerade an der Schnittstelle zum Versicherungsrecht komplexe Fragestellungen und besondere Risiken mit sich. Durch eine fachkundige Beratung können etwa Doppelzahlungen vermieden, unberechtigte Insolvenzanfechtungen abgewehrt oder Ansprüche auch in einer wirtschaftlichen Krise des Schuldners realisiert werden.
Als Versicherer können Sie in dieser Situation auf die Expertise unserer Rechtsanwälte bauen, die im Insolvenz- und Vollstreckungsrecht hoch spezialisiert sind und die besonderen Bedürfnisse und Problemstellungen in den einzelnen Versicherungssparten kennen. Dies sichert eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Mandatsbearbeitung.
Das BLD-Beratungskonzept erstreckt sich beispielsweise auf folgende Bereiche:
- Auswirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung auf Versicherungsverträge und Gerichtsprozesse
- Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche in allen Sparten unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten
- Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren des Schuldners
- Prüfung und Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle
- Erstellung insolvenzsicherer Versorgungskonzepte, namentlich im Segment der betrieblichen Altersversorgung
- Prüfung möglicher Drittrechte vor Auszahlung der Versicherungsleistung
- Betreuung von Hinterlegungsverfahren
- Erstellung insolvenz- und vollstreckungsfester Sicherungsabreden für den Vertrieb, namentlich zur Sicherung von Provisionsrückzahlungsansprüchen
- Im Bereich der Sachversicherung, in dem mehrere Anspruchsteller konkurrieren, sowie beim Regress des Versicherers in das Vermögen des insolventen Schuldners Beratung zu den Fragen der schuldbefreienden Zahlung sowie der Durchsetzung der Rückforderungsansprüche.
- Im Bereich Lebensversicherung und betrieblicher Altersversorgung kompetente Hilfe durch kurzfristige Erstellung von Voten für den richtigen Auszahlungsweg, um in vollstreckungs- und insolvenzrechtlichen Zusammenhängen Doppelzahlungen wirksam auszuschließen."