Seit der Deregulierung im Jahre 1994 begleiten wir unsere Kunden bei der Gestaltung ihrer Produkte. Dabei sind aufsichtsrechtliche Vorgaben ebenso zu beachten wie die halbzwingenden Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts und die Anforderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Gestaltung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Jahrzehntelange Erfahrung in der forensischen Bewertung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Individual- und Verbandsklageverfahren, die Beteiligung an völlig neuartigen Produktgestaltungen und die enge Zusammenarbeit mit unseren Litigation-Teams führt zu einzigartigen Lösungen unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechungsentwicklungen und -tendenzen.
Die Erstellung völlig neuer Produkte gehört ebenso zu unseren Aufgabengebieten wie die Abgabe von Zweitmeinungen zu bereits existierenden AVB. Dabei stellen wir AVB in elektronischer Form her, um einen unkomplizierten Meinungsaustausch mit unseren Mandanten herzustellen. Aus unserer Sicht zwingend notwendige Änderungen werden im Änderungsmodus eingestellt, durch gesondert gekennzeichnete Anmerkungen geben wir Empfehlungen für alternative Gestaltungsmöglichkeiten oder wir weisen in Fußnoten auf besondere Konstellationen (wie z.B. demnächst anstehende Gesetzesänderungen) hin.
Auf diese Weise entstehen individuelle und rechtskonforme Versicherungsbedingungen, die unter Beachtung der inhaltlichen Vorgaben unserer Mandanten zu marktgerechten Endprodukten entwickelt werden. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Einführung neuer oder ausländischer Produkte in den deutschen Rechtsraum und überprüfen die Vereinbarkeit ausländischer Versicherungsprodukte mit dem deutschen Recht.