Seit vielen Jahren werden wir von unterschiedlichen Restschuldversicherern mit Sitz im In- und Ausland bundesweit an allen Gerichtsstandorten mandatiert, um insbesondere Leistungsklagen aus den Bereichen der Restschuld-Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitslosigkeits- oder Lebensversicherung abzuwehren. Hierbei spielen oftmals Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss eine Rolle, wie etwa Beratungspflichten oder die wirksame Einbeziehung der AVB. Auch die Wirksamkeit von leistungsbegrenzenden Regelungen, etwa Vorerkrankungsklauseln oder Ausschlüssen bestimmter Krankheitsbilder, steht gelegentlich zur Diskussion. Da der überwiegende Teil der Rechtsstreite den Themenbereich „Arbeitsunfähigkeit“ betrifft, werden die Mandate von spezialisierten Prozessanwälten aus unserem Fachbereich Krankenversicherung (Link) betreut, die ein hohes Maß an Erfahrung in der Beurteilung medizinischer Sachverhalte und ihrer Auswirkungen auf Arbeits- und Berufsunfähigkeit haben.
Unsere forensische Erfahrung nutzen wir auch zur Weiterentwicklung von Restschuldversicherungsprodukten. Hier beraten wir Restschuldversicherer gemeinsam mit unseren Experten aus dem Bereich unternehmensbezogene Beratung (Link). Dort bildet auch die Ausgestaltung der Vertriebswege und deren aufsichtsbehördliche Absicherung einen weiteren Schwerpunkt. Insgesamt beraten wir Restschuldversicherer ebenso wie Banken bei der Produktgestaltung und zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Produktvertrieb, so etwa zuletzt vielfach zum Provisionsdeckel nach § 50a VAG, der am 01.07.2022 zu beachten ist.
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