Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren in komplexen Mandaten mit Bezug zum Rückversicherungsrecht tätig. So beraten wir Erst- wie Rückversicherer nicht nur bei der zum Teil gemeinsam geplanten Einführung neuer, innovativer Produkte. Die Beratung von Erstversicherern als Zedenten bei der Entwicklung passgenauer Rückversicherungskonzepte zur Absicherung des eigenen Geschäftsmodells ist ebenso fester Bestandteil unserer Beratungstätigkeit. In den wenigen Fällen einer streitigen Auseinandersetzung über den Deckungsumfang von Rückversicherungsverträgen sind wir ebenfalls tätig.
Einen aktuellen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit bildet die Lebens-Rückversicherung. In diesem Bereich haben in den letzten Jahren, bedingt durch die noch immer anhaltende Niedrigzinsphase, Rückversicherungslösungen mit Zinsrisikotransfer oder zur Abfederung der Belastungen der Zinszusatzreserve erheblich an Bedeutung gewonnen. Im grenzüberschreitenden Kontext beraten wir regelmäßig zu biometrischen Risk Pooling-Konzepten.
Im Kompositversicherungsbereich beraten wir unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen mit ausländischen Rückversicherern oder ausländischen Zedenten. Auch unterstützen wir unsere Mandanten bei der Umsetzung von Fronting-Konzepten mit lokalen Risikoträgern im Zuge des Aufbaus internationaler Versicherungsprogramme. Die Corona-Pandemie hat auch in diesem Bereich neue Rechtsfragen zu Tage gebracht, bei deren Beantwortung wir gestaltend mitgewirkt haben.
Gerne vertreten wir Sie überdies in nationalen und internationalen Auseinandersetzungen vor Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten.
Im Rahmen unserer versicherungsaufsichtsrechtlichen Beratung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gründung von Rückversicherungsunternehmen oder Captives.
Bei Bedarf führen wir für unsere Mandanten auch Schulungen im Bereich der Rückversicherung durch.