In den letzten Jahren sind Sie als Versicherungsvermittler und Versicherer zunehmend mit vertriebsrechtlichen Fragen konfrontiert. Neben öffentliches Recht (§ 34 GewO) und Privatrecht (§§ 59 ff. VVG) treten Anforderungen der Gerichte an den Vertrieb von Versicherungsprodukten und vor allem neue Herausforderungen durch die Umsetzung der neuen Vertriebsrichtlinie IDD.
Unsere Kanzlei ist mit den vielfältigen vertriebsrechtlichen Fragen und Aufgaben bestens vertraut – schon durch unsere Mitarbeit in der Regierungskommission zur VVG-Reform sowie durch zahlreiche Fachvorträge, Veröffentlichungen und Beratungen in der Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften. Unsere Anwälte kennen die Probleme und Fragen, die mit dem neuen Vermittlerrecht einhergehen. Wir begleiten Sie bei der Erarbeitung gesetzeskonformer Innovationen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung. Durch unsere forensische Tätigkeit verfolgen wir für Sie zudem die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen in der Rechtsprechung. Die gewonnenen prozessualen Erfahrungen bringen wir ein in unsere Beratung – getreu unserem Leitsatz: Ihr Erfolg ist unser Fokus.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Abläufe und Dokumentationen, die sowohl rechtssicher als auch praxisorientiert und vertriebstauglich sind. Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Anpassung von Agenturverträgen und entwickeln Muster für Verträge mit Versicherungsmaklern. Zudem vertreten wir Sie in vertriebsrechtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. In gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Verbraucherschutzverbänden übernehmen wir die Prozessfrühung und bereiten entsprechende Schutzschriften vor.
Wir nehmen gern auch Mandate für große Versicherungsvermittler an, wenn es nicht um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherer geht.