Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stellt teilweise sehr strenge Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbung und Marketing im Wettbewerb. Wir möchten in der Beratung eines Versicherers in diesem Rechtsgebiet erreichen, dass Sie sich als Mitarbeitender eines Versicherers auf ihrem Weg zu einem rechtssicheren Marktverhalten gut begleitet wissen. Wir zeigen Ihnen aber auch in der Beratung vorab für konzipierte neue Produkte oder Vertriebsstrategien die rechtlichen Grenzen auf und suchen gemeinsam mit Ihnen nach umsetzbaren Wegen. Dies kann zum Beispiel die Frage sein, wie Sie ein neuartiges Kooperationsmodell mit anderen Marktteilnehmern entwickeln und bewerben oder auch, wie Sie die Kunden sowie potenzielle Neukunden Vorteile gewähren können.
Im Bereich des Markenrechts beraten wir Sie strategisch bei der Namensfindung, beim (Register-)Schutz und bei der Verwertung von Bezeichnungen und Marken. Zudem vertreten wir Versicherer bei der Markenverteidigung vor allen ordentlichen Gerichten sowie dem Bundespatentgericht.
Unser Beratungsspektrum umfasst zum Beispiel folgende Leistungen:
- Allgemeine wettbewerbliche Beratung in internationalen und nationalen Marketing-Angelegenheiten
- Erstellung von Sachverständigenberichten und -gutachten
- Prozessvertretung, einschließlich der Vertretung im einstweiligen Rechtsschutz und in der Markenverteidigung
- Markenanmeldung, Portfoliomanagement und Verwaltung
- Ergänzende wettbewerbliche Fragen im Zusammenhang mit Marken, Geschmacksmustern und Patenten
- Franchising-Verträge und standesrechtliche Fragen
- Schutz von Know-how
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit für die Versicherungsbranche kennen wir die vertrags- und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und folglich den Gestaltungsrahmen in diesem speziellen Markt sehr genau. Dies hilft uns, Ihnen eine umfassende kartellrechtliche Beratung anbieten zu können. Dabei umfasst unsere Beratung alle präventiven Maßnahmen, die zur Einhaltung des Kartellrechts insgesamt notwendig sind. Unsere Anwälte identifizieren kartellrechtliche Risiken und erarbeiten kartellrechtliche Leitlinien und Verhaltensregeln. Wir entwickeln Vorschläge für die Mitarbeiterschulung, die wir bei Bedarf auch selbst durchführen. Große Bedeutung kommt dabei den Themen der kartellrechtlichen Compliance zu. Hierzu entwickeln wir beispielsweise Leitlinien und Schulungen, führen Audits durch, begleiten beispielsweise Verbandstätigkeiten und bewerten sie rechtlich.