Wir sind Spezialisten in der Abwehr von Haftungs- und Deckungsansprüchen. Unsere Mandanten begleiten wir dabei vorprozessual und in Gerichtsverfahren. Während wir im Deckungsbereich regelmäßig im Auftrag von Versicherungsunternehmen arbeiten, vertreten wir im Haftungsbereich versicherte Unternehmen und Personen sowohl im Direktauftrag als auch im Auftrag des Versicherers.
Unsere Beratung beginnt oft bereits im vorprozessualen Bereich. In dieser Phase der Streitbeilegung prüfen wir die Sach- und Rechtslage, analysieren Prozess- und Kostenrisiken, entwickeln Handlungsoptionen und erfolgversprechende Verhandlungspositionen. Wir kommunizieren mit der Gegenseite und vertreten die Interessen unserer Mandanten bei Vergleichsverhandlungen. Dabei sind wir uns bewusst, dass es sich oftmals um langjährige Geschäftsbeziehungen handelt, die erhalten werden sollen. Wir haben zudem langjährige Erfahrung im Umgang mit Auseinandersetzungen, die aufgrund ihrer Öffentlichkeitswirkung äußerst sensibel geführt werden müssen.
Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen wir auf Wunsch die komplette organisatorische und rechtliche Abwicklung des Mandats oder ganzer Prozesskontingente bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen im Zwangsvollstreckungsverfahren. Jeder unserer Prozessanwälte hat sich auf eine bestimmte Versicherungssparte bzw. einen Haftungsbereich spezialisiert und führt eine Vielzahl von Verfahren pro Jahr. Daraus ergibt sich, dass Ihr Anwalt nicht nur ein herausragender Kenner des materiellen Rechts und der relevanten Rechtsprechung ist, sondern auch Experte für Prozessrecht und erfahrener Verhandlungsführer bei Gericht. Dies trifft auch auf die Kooperationspartner unseres bundesweiten BLD-Anwaltsnetzwerkes sowie unsere internationalen Partner zu.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten (ADR) wie Schieds- und Schlichtungsverfahren oder erstellen Schiedsgutachten.