Das Spezialsegment der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist rechtlich hoch komplex. Das wird vor allem an den vielen verschiedenen Regelungsebenen deutlich. Betriebliche Altersversorgung tangiert das Versicherungs- und Arbeitsrecht, das Steuer-, Sozialversicherungs-, Insolvenz- und Familienrecht. Die Komplexität verstärkt sich zudem durch die hohe Dichte gesetzgeberischer Änderungen.
Als Versorgungsträger oder Arbeitgeber erhalten Sie bei uns eine (versicherungs-)rechtlich fundierte Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes stehen wir Ihnen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Vorschriften des BetrAVG, VVG, VAG, BetrVG, SGB, HGB, EStG sowie der InsO selbstverständlich zur Seite. Wir orientieren uns dabei konsequent an Ihren Bedürfnissen als Versorgungsträger oder Arbeitgeber. Insoweit verfügen wir nicht nur über erhebliche Expertise und Erfahrung im Bereich privatrechtlich organisierter Versorgungsträger, wie Lebensversicherer, Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen, sondern sind auch mit den Besonderheiten der öffentlichen Zusatzversorgung seit vielen Jahren bestens vertraut. Mandate von Arbeitnehmern oder sonstigen Versorgungsberechtigen nehmen wir zur Vermeidung von Interessenkollisionen nicht an.
Bei der betrieblichen Altersversorgung kommt es – mehr als in vielen anderen Rechtsgebieten – darauf an, konstruktive Lösungen zu erarbeiten, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Denn zahlreiche Rechtsfragen, die sich in diesem komplexen System in der Praxis stellen, sind höchstrichterlich ungeklärt. Die oft unterschiedlichen Positionen im rechtswissenschaftlichen Schrifttum müssen beachtet und auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden.
Das BLD-Beratungskonzept bietet Ihnen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Entwicklung von Versorgungskonzepten inklusive der Entwicklung und/oder Prüfung mittelbarer Versorgungslösungen sowie der Gestaltung der Arbeitnehmerinformation
- Fortlaufende Analyse bestehender Versorgungskonzepte im Sinne einer dauerhaften Beratung und Information zur aktuelle Rechtsentwicklung
- Entwicklung und / oder Überprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Satzungen, Leistungsplänen etc. im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- Überprüfung und Begleitung der Übertragung von Anwartschaften beim Arbeitgeberwechsel, (Teil-)Betriebsübergang und Ausscheiden von Arbeitnehmern
- Einrichtung, Überprüfung und Neustrukturierung von Geschäftsführerversorgungen sowie
- Überprüfung und erforderlichenfalls Neustrukturierung bestehender Versorgungspflichten und Deckungskonzepte einschließlich der Harmonisierung der Durchführungswege im Unternehmen bis hin zum Wechsel des Versorgungsträgers
Verstärkt wird unser bAV-Team durch eine Kooperation mit der Beratungskanzlei für betriebliche Altersversorgung Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M. Mit Ihrem Einverständnis arbeiten wir mit ihm als ausgewiesenen Arbeit- und Steuerrechtsexperten zusammen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter, um regelmäßig aktuelle Informationen und Updates zur Rechtsentwicklung aus der Betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten.