Eines der größten und spezialisiertesten Anwaltsteams im Markt widmet sich in unserer Kanzlei gerichtlicher und außergerichtlicher Beratung zu D&O/E&O-Versicherungen. Der Fokus der Tätigkeit unseres Teams liegt vor allem darin, geltend gemachte Schadens- ersatzansprüche gegen Unternehmen oder ihre Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer für unsere Versichererkunden abzuwehren. Im Rahmen dieser Tätigkeit übernehmen wir im Auftrag von Versicherern unmittelbar die Haftungsabwehr oder unterstützen Versicherer bei der Regulierung solcher Schäden umfassend.
Grundlage für eine erfolgreiche Regulierung/Haftungsabwehr ist die jahrelange juristische Fachexpertise unseres Anwaltsteams, zu der nicht nur die Kenntnis des aktuellen Stands der Rechtsprechung zählt. Auch Branchenkenntnisse und Erfahrungen zu den Gepflogenheiten im Bereich der Unternehmens- und Organhaftung sind von entscheidender Bedeutung. Weiterhin zeigen sich immer häufiger auch logistische Herausforderungen durch das notwendig werden Auswerten von Dokumenten aus der Unternehmenshistorie. Hier erweist es sich als Ihr Vorteil, dass unsere Anwälte sich auf das schnelle und effiziente Sammeln und Auswerten von Informationen und betriebswirtschaftlichen Sachverhalten spezialisiert hat.
Als Versicherer profitieren Sie insbesondere von der Tatsache, dass unsere Anwälte in den letzten Jahren in die meisten großen Haftungskomplexe aus Industrie, Finanzen und Handel eingebunden waren.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter, um regelmäßig aktuelle Informationen und Updates zur Rechtsentwicklung aus der D&O/E&O-Versicherung zu erhalten.