Private Kranken- und Restschuldversicherer können auf kompetente Beratung durch die hochspezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei setzen – zum Beispiel in den Bereichen:
- Leistungsfragen in der Krankheitskostenversicherung, Krankentagegeldversicherung und Pflegeversicherung
- Berufs- und Vergütungsrecht der Heilberufe (insbesondere GOÄ/GOZ/Krankenhausvergütungsrecht, Arzneimittelrecht) einschließlich Rückforderungen gegen Leistungserbringer oder gerichtlicher Vertretung der Versicherungsnehmer in Abrechnungsstreiten
- Versicherungsvertragsrecht (z.B. Anzeigepflichtverletzungen, Beratungspflichten)
- Beitragsanpassung
- Restschuldversicherung (mit Arbeitsunfähigkeits-, Lebens-, Unfall- und Arbeitslosigkeitsversicherung)
- Betrugsaufklärung
- Forderungsmanagement/Beitragsinkasso
Viele Versicherer vertrauen uns seit vielen Jahren die Führung ihrer Prozesse, weil unser Anwaltsteam über eine hochgradige Spezialisierung verfügt. Zum Vorteil unserer Mandanten wächst ein bedeutender Erfahrungsschatz an, den wir unter anderem in Form umfangreicher eigener Archive mit unveröffentlichten Gerichtsentscheidungen und medizinischen Sachverständigengutachten ständig pflegen und fortentwickeln.
Sie können auf unsere Expertise bauen, welche Themen einer besonders aufmerksamen und sensiblen Prozessführung bedürfen. Auch kennen wir die aktuellen Rechtsentwicklungen und die Strategien vieler Anbieter von medizinischen Dienstleistungen und ihrer Interessenverbände. Dank dieser Kenntnisse und Erfahrungen gelingt es uns nicht nur, den Prozess für Sie als Mandant unserer Kanzlei bestmöglich zu führen. Uns ist es dadurch auch möglich, für Sie die Erfolgsaussichten einzuschätzen – noch vor Aufnahme eines Prozesses.
Unseren umfangreichen Erfahrungsschatz aus der forensischen Tätigkeit nutzen wir auch bei unserer beratenden Tätigkeit von Krankenversicherern, etwa bei der Produktentwicklung oder datenschutzrechtlichen Fragen. Hier stehen erfahrene Kollegen zur Verfügung, die zudem auch mannigfach bei der Diskussion in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen interstützend unseren Mandanten zur Seite stehen. Dabei stehen oftmals Fragen der Spartenabgrenzung ebenso im Fokus wie die Auslegung der Vorschriften zur KVAV. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung in Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie beim Marktzutritt von Krankenversicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland.
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