Mit der Kreditversicherung schützen sich Unternehmen davor, dass sie Schäden erleiden, weil ihre Schuldner eingegangene Verbindlichkeiten beispielsweise aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen.
Der Versicherer steht in diesen Fällen dafür ein, dass auf die Forderung des Gläubigers hin Leistungen erbracht werden. Beispiele solcher Versicherungen sind die Ausfuhr-, Investitionsgüter-, Leasing- oder Warenkreditversicherung. Die Warenkreditversicherung sichert dabei das Risiko des Versicherungsnehmers ab, durch den Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder erbrachten Dienstleistungen Verluste zu erleiden. Sie ist der Prototyp einer Forderungsausfallversicherung, der sich häufig auch auf Forderungen gegen ausländische Schuldner erstreckt.
BLD berät Versicherungsunternehmen bei der Produktgestaltung und legt hierbei Wert auf kundenorientierte, transparente und gerichtsfeste Ausgestaltung der Vertragsbedingungen. Wir setzen Ihre Vorstellungen von neuen Produkten um und helfen bei der Neugestaltung vorhandener Bedingungswerke. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, so entwickeln wir schnelle, pragmatische und interessengerechte Lösungen zum Wohl der Beteiligten. Sofern sich ein Konflikt nicht befrieden lässt, stehen wir mit unserer langjährigen Prozesserfahrung für mandantengerechte und strategische Verfahrensführung. Wir unterstützen in Schadensfällen mit Auslandsbezug, indem wir qualifizierte Kollegen aus unserem internationalen Anwaltsverbund LegalignGlobal einbeziehen.
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