Im Bereich der allgemeinen Verkehrssicherung ist die Neigung des Verkehrsteilnehmers, bei Personen- und Sachschäden andere zur Verantwortung ziehen zu wollen, besonders stark ausgeprägt. Als Versicherer stehen Ihnen an den Standorten unserer Kanzlei spezialisierte Teams zur Verfügung, die über große Erfahrung in der Schadensbearbeitung verfügen. Sie stützt sich auf eine Vielzahl der von uns bearbeiteten Fälle.
So erstreiten unsere Anwälte, wie zum Beispiel nach extremen Wintern mit zahlreichen Glatteisunfällen und Dachlawinen oder nach Orkanen wie Kyrill, schnell erste Gerichtsentscheidungen und lege diese in anderen Gerichtsverfahren als Orientierungshilfe vor. Dank unserer bundesweiten Präsenz können wir dabei auf regionale Unterschiede in der jeweiligen Rechtsprechung reagieren und so gegebenenfalls auch Einfluss auf die regionale Rechtsprechung nehmen.
In Fällen mit Personenschäden ziehen wir die besondere Kompetenz des BLD-Personenschadenzentrums hinzu. Unser Rechtsanwaltsteam nutzt den umfangreichen Erfahrungsschatz aus der gerichtlichen Praxis und berät Ihr Unternehmen auch bei der Entwicklung und Verbesserung von Versicherungsprodukten in der Privat- und Gewerbehaftpflichtversicherung. Wir kennen die Funktionsweise dieser Produkte, Besonderheiten aus der Schadenpraxis sowie die relevanten Entwicklungen in der Rechtsprechung. Daher können wir Ihnen sowohl versicherungsvertrags- und AGB-rechtliche Beratung anbieten als auch bei Problemen in aufsichts-, vertriebs-, wettbewerbs-, datenschutz- oder bilanzrechtlichen Fragen helfen.
Als Versicherer schulen wir Sie zudem zu allen rechtlichen Fragen der Schadenbearbeitung.
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